Praxis für Physiotherapie GEMEINSAM VORWÄRTS, Etzler Lydia
 
Sie haben von Ihrem Arzt einen Verordnungsschein für eine physiotherapeutische Behandlung bekommen. Diese Verordnung muss vor der ersten Therapie von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden.

Die Therapiekosten sind vorerst von Ihnen selbst zu bezahlen. Am Ende der Therapie reichen Sie Ihren Verordnungsschein gemeinsam mit einer von mir ausgestellten Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein.Sie bekommen dann einen Teil der Kosten refundiert.